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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gem. §305 BGB gelten zwischen Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmern gem. § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch MAG-Fotografie (Michael Göhringer und Mitarbeitende).

 

1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Verbraucher, auch Kunde, die Gültigkeit dieser AGB für die Dienstleistung zwischen ihm und MAG Fotografie für den aktuellen sowie alle weiteren Aufträge an. Sollten beide Vertragsparteien Vereinbarungen treffen, die von den AGB abweichen, so sind diese von beiden Parteien in gegenseitiger, aktiver Zustimmung in einem zur Auftragserteilung zugehörigen Vertrag schriftlich festzuhalten.

 

2. Preisgestaltung

 

2.1 Der Abrechnung liegt das Honorar des jeweiligen Angebots von MAG Fotografie zugrunde. Aktuell sind die Angebote unter Vorbehalt Umsatzsteuer befreit. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern. Bei Erreichen der gesetzlich festgeschriebenen Grenze zur Befreiung von der Umsatzsteuer, wird die Preisliste von MAG Fotografie aktualisiert und die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu entrichten.

 

2.2 Sofern vorab keine Honorarvereinbarung zustande kam, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) des Bundesverbandes professioneller Bildanbierter e.V.(BVPA).

 

2.3 Die aufgelisteten Preise sind Richtwerte. Bei speziellen Wünschen, erschwerten Bedingungen oder Miteinbindung von kostenpflichtigen Locations, werden diese zusätzlichen Kosten dem Kunden auf die Richtpreise aufgeschlagen. Es ist zu beachten, dass es sich bei den Richtwerten um eine vorläufige unverbindliche Kostenabschätzung handelt. Der tatsächliche Preis kann aufgrund des tatsächlich erbrachten Aufwandes abweichen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Leistungen den Umfang des zuvor vereinbarten Vertrages übermäßig durch den Kunden in Anspruch genommen werden und ein Missverhältnis zwischen der vereinbarten Vergütung und der Nutzung der Leistung steht. In diesem Fall ist der Kunde auf Verlangen dazu verpflichtet, einer Vertragsänderung einzuwilligen, sodass Michael Göhringer und MAG Fotografie eine angemessene Vergütung gewährt wird.

 

2.4 Sollte das Shooting eine Übernachtung erfordern, zum Beispiel aufgrund eines langen, unzumutbaren Anfahrtsweges, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern er nicht für eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit des Unternehmers von MAG Fotografie sorgen kann.

 

2.5 Anfahrtswege bis 50 Kilometer (tatsächlich gefahrene Kilometer) sind im Preis inklusive. Der Tachometer des von MAG Fotografie genutzten Fahrzeuges dienst als Berechnungsgrundlage. Als Referenz zur Abschätzung der Kosten im Vorfeld und der verwendeten Fahrtstrecke dient der schnellste von google-maps vorgeschlagene Weg am Tage des Fahrtantritts. Für jeden weiteren angefangenen Kilometer werden 50 Cent zusätzlich berechnet. Sollte diese Route aufgrund einer Umleitung und des daraus resultierenden Umweges nicht befahrbar sein, werden bis zu 5 km Umweg auf die Fahrstrecke gutgeschrieben (Bsp.: Anfahrtsweg bei Fahrtantritt 60 km. Während der Fahrt ergibt sich aufgrund eines Unfalls ein Umweg von 15 km. Die gesamte Fahrtstrecke beträgt somit 75 km. Aufgrund des Umweges werden hiervon 5 km abgezogen, woraus sich ein Gesamtanfahrtsweg von 70 km ergibt. Es entstehen also zusätzliche Kosten für 20 km).

 

2.6 Michael Göhringer und MAG Fotografie sind berechtigt, Abschlagszahlungen i.H.v. 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenso für Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung einer Teil-/ Gesamtleistung.

 

3. Zahlungsmodalitäten

 

3.1 Rechnungen werden via E-Mail an den Kunden gesandt, oder, sofern keine E-Mail existiert, via Briefpost zugestellt und sind sofort nach der Zustellung zu bezahlen. Ein Bezahlen direkt nach dem Shooting ist ebenfalls möglich. Der Kunde hat nach Zustellung der Rechnung zwei Wochen Zeit, die Rechnung zu begleichen. Sollte innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang festgestellt werden, ist Michael Göhringer sowie MAG Fotografie berechtigt, Verzugszinsen gem.§ 288 BGB zu beanspruchen.

 

3.2 Zahlungen können via Banküberweisung, in bar oder via PayPal geleistet werden.

 

3.3 Gegenüber Zahlungsansprüchen von MAG Fotografie ist der Kunde nicht berechtigt, ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen. Ausgenommen hiervon sind unstreitige und titulierte Geldforderungen des Kunden.

 

4. Eigentums-/Nutzungsrechte

 

4.1 Michael Göhringer und MAG Fotografie behalten sich sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen sowie den Produkten und Leistungen, die dem Kunden bereits ausgehändigt wurden, bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags, vor.

 

5 Vertragsschluss

 

5.1 Der Vertrag mit MAG Fotografie kann schriftlich (analog wie digital), sowie fernmündlich zustande kommen, wodurch diese AGB als akzeptiert gelten.

 

5.2 Die Modalitäten des Fotoshootings werden im Vorfeld, je nach Aufwand und Möglichkeit, im direkten Gespräch oder fernmündlich grob festgelegt. Der tatsächliche Ablauf kann je nach Situation oder Fotomodell (speziell bezogen auf Kinder) abweichen und sind vor Ort entsprechend anzupassen.

 

6. Verfügbarkeit einer Location und Wahrung des Rechts am eigenen Bild bei Veranstaltungen

 

6.1 Es steht im Aufgabenfeld des Kunden, im Vorfeld abzuklären, ob von ihm festgelegte / gewünschte Locations für das Shooting verfügbar sind.

 

6.2 Ebenso liegt es im Aufgabenbereich des Kunden abzuklären, ob entsprechende Lichtbilder (Fotos, Videos) angefertigt werden dürfen. Der Kunde hat auch dafür Sorge zu tragen, dass bei Veranstaltungen oder allgemein bei Shootings, die Personen damit einverstanden sind, dass sie fotografiert werden dürfen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, dass der Kunde eine schriftliche Erlaubnis von den betreffenden Personen einholt (nicht nur von Gästen, sondern auch vom Gastgeber und deren Personal). Sollte jemand nicht damit einverstanden sein, fotografiert zu werden, so hat der Kunde entsprechend dafür zu sorgen, dass diese Personen sich nicht auf dem gewünschten Lichtbild befinden. Ein Anspruch, die Personen in der Postproduktion weg zu retuschieren, besteht nicht.

 

6.3 Michael Göhringer und MAG Fotografie werden durch den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter bzgl.einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts (Recht am eigenen Bild) freigestellt, wenn er die Einholung einer Einwilligung der geschädigten Gäste und anderen betroffenen Personen unterlässt. Ebenso wird das gesamte vereinbarte Honorar fällig, wenn der Kunde es versäumt, sich nach der Erlaubnis des Fotografierens zu erkundigen und der Veranstalter / Gastgeber das Fotografieren nicht gestattet.

 

7 Datenauswahl / Bildbearbeitung

 

7.1 Es ist möglich, vor der Bearbeitung der Bilder, ein infrage kommendes Portfolio dem Kunden darzustellen, der dann selbst entscheiden kann, welche der Bilder letztendlich entwickelt werden sollen. Eine Vorsortierung Findet durch MAG Fotografie statt, um die untauglichen Bilder, die erfahrungsgemäß entstehen, sofort auszusortieren. Sollte der Kunde sich keine persönliche Bestenauslese aus den Lichtbildern zutrauen, so wird MAG Fotografie eine professionelle Bestenauslese für den Kunden übernehmen. Hierfür fallen keine weiteren Kosten für den Kunden an.

 

7.2 Der Kunde sollte innerhalb 14 Tage nach Übergabe der Rohdaten der angefertigten Fotos diejenigen Lichtbilder auswählen, die er bearbeitet und somit erworben haben möchte. Sollte keine Rückmeldung erfolgten, wird der Preis für alle angefertigten Bilder fällig, die auch entsprechend bearbeitet werden.

 

7.3 Die vorläufig übersandten Rohdaten werden mit einem Wasserzeichen versehen. Vervielfältigung und Weitergabe dieser Bildmaterialien sind verboten und können ggf. strafrechtlich aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes verfolgt werden. Zudem würden hierbei die vollen Kosten dieser Bilder nachgefordert werden. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist zur Einsicht und Auswahl, müssen diese Bilder gelöscht bzw. der Datenträgen, auf dem sie sich befinden, vernichtet werden.

 

7.4 Bei Hochzeiten werden grundsätzlich alle Bilder grundbearbeitet. Davon ausgenommen sind diejenigen Bilder, die aufgrund Qualitätsmangel (Beurteilung hierfür erfolgt durch das geschulte Auge von MAG Fotografie) aussortiert werden. Portraits und besonders Ausdrucksstarke Bilder werden weitergehend, aufwändig und professionell bearbeitet. Sollte es zu viele dieser Bilder geben, wird der Kunde befragt, welche dieser Bilder er weitergehend bearbeitet haben möchte (Retusche, weitergehende Licht-/Farbanpassungen). Sollte der Kunde keine Entscheidung treffen können, wird die Auswahl durch MAG Fotografie getroffen.

 

8 Reklamationen / Bildgestaltung

 

8.1  Reklamationen bezüglich der technischen Umsetzung oder der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Kunde hat im Vorfeld die Möglichkeit, sich über das Portfolio (online und im Vorgespräch) einen Eindruck über den Stil des Fotografen zu veschaffen. Jedes einzelne Bild, das professionell bearbeitet wird, kann jedoch auch vom Portfolio abweichen. Es wird der für das jeweilige Lichtbild passende Stil angewandt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nicht jeder gewünschte Stil zu jedem Bild passt, was wiederum dazu führt, dass ein Unikat entsteht. Auf Kundenwünsche kann jedoch versucht werden, einzugehen.

 

8.2 Sollte der Fall eintreten, dass ein oder mehrere tiefergehend bearbeitete, essenzielle Bilder nicht dem Geschmack des Kunden entsprechen, da sie zu stark von dem allgemeinen Bearbeitungsstil des Portfolios von MAG-Fotografie abweichen, so hat der Kunde nach der finalen Bearbeitung und Übersendung / Bereitstellung der Bilder einmalig die Möglichkeit, einen von ihm bevorzugten Bearbeitungswunsch des ausgewählten Bildes zu äußern. Dies trifft nicht auf grundbearbeitete Bilder zu.

 

8.3 Die Reklamationsfrist beträgt 14 Tage und muss in Schriftform erfolgen. Danach verfällt der Anspruch auf Änderungen, die Bilder werden durch den Kunden akzeptiert und der gesamte vereinbarte Betrag wird fällig.

 

8.4 In Bezug zur vorangegangenen Aufführungen zur technischen und künstlerischen Gestaltung: Sollte der Kunde im Nachgang nicht mit der technischen Umsetzung oder der künstlerischen Gestaltung einverstanden sein, liegt kein Sachmangel gem. §§ 434, 633 BGB vor.

 

9. Bildrechte

 

9.1 Sämtliche Bildrechte an den im Rahmen der Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten / Lichtbildern sind MAG Fotografie vorbehalten.

 

9.2 Die angefertigten Lichtbilder sind urheberrechtlich Geschützt gem. § 2 (1) Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

 

9.3 Alle Bildrechte der auf dieser Homepage abgebildeten Daten liegen bei MAG Fotografie. Alle auf dieser Homepage verwendeten Texte (mit Ausnahme gekennzeichneter Texte anderer Urheber und diese, die sich allgemein gesehen nicht oder kaum anders formulieren lassen) sind ebenso urheberrechtlich geschützt.

 

9.4 Die unbefugte Weitergabe, Nutzung, Bearbeitung des durch MAG Fotografie veröffentlichten Bildmaterials ist verboten. Schadensersatzansprüche behält sich MAG Fotografie vor.

 

10. Externe Stellen

 

10.1 Zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teile hiervon sind Michael Göhringer sowie andere Mitarbeitende von MAG Fotografie berechtigt, in eigenem Namen ohne gesonderte Zustimmung des Kunden Subunternehmer hinzuzuziehen. Für die Leistungen bleibt die Haftung von Michael Göhringer sowie MAG Fotografie und deren Mitarbeitenden unberührt.

 

11. Buchung / Stornierung / Abbruch

 

11.1 Bei der Buchung eines Termins zwischen dem Kunden und MAG Fotografie, in welcher Form auch immer, wird MAG Fotografie diesen mit dem Kunden vereinbarten Termin zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung freihalten.

 

11.2 Sollten Michael Göhringer oder andere Mitarbeitende von MAG Fotografie aufgrund Krankheit, höherer Gewalt oder familiär triftigen Gründen, den reservierten Termin nicht oder nicht vollumfänglich wahrnehmen können, wird er den Kunden umgehend informieren und ohne weitere anfallenden Kosten einen Alternativtermin mit dem Kunden vereinbaren. Der Kunde verzichtet hierbei auf einen Schadensersatzanspruch, ebenso bei nicht fristgerechter Lieferung der Bilder eines Auftrages.

 

11.3 Eine Reservierung ist kostenlos. Lediglich bei Großprojekten (z.B. Hochzeiten oder Tagesausflügen) fallen Reservierungskosten i.H.v. 20% bei Hochzeiten und 10% bei Tagesausflügen auf den vorher geschätzten Gesamtpreis, exklusive Fahrtkosten, an. Die Reservierungsgebühr dient als Ausgleich für andere, potenziell nicht angenommene Aufträge (s. Punkt 11.4).

 

11.4 Weiterhin gilt:

Für Stornierungen bis 21 Tage vor dem Termin, fallen bis auf die Reservierungsgebühr keine weiteren Kosten an.

Für Stornierungen ab 14 Tagen vor dem Termin werden 50 % des potentiell vereinbarten Honorars fällig.

Für Stornierungen ab 7 Tage vor dem Termin werden 100 % des potentiell vereinbarten Honorars fällig.

 

11.5 Auf eine erneute Buchung eines gleichwertigen Fotoshootings bis Ende des folgenden Kalenderjahres, werden angefallene Stornierungskosten angerechnet.

 

11.6 Bei Abbruch des Shootings durch den Kunden wird das volle vereinbarte Honorar fällig.

 

11.7 MAG Fotografie behält sich vor, das Shooting in gewissen Lagen zu unterbrechen oder ganz abzubrechen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund der Umgebungs- oder Witterungsbedingungen eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit für die Kunden oder Mitarbeitenden von MAG Fotografie besteht, oder aber auch, bei einem nicht respektvollen Umgang mit der Natur und ihren Bewohnern sowie unter oder mit den Fotomodells.

 

11.8 Bei Abbruch des Shootings durch den Fotografen aufgrund des respektlosen Umgangs mit der Natur, darunter fallen die mutwillige Zerstörung der Natur (Vegetation jeglicher Art), Störung der Tiere oder Beschädigung von Gebäuden oder ähnlichen Konstrukten, wird das gesamte vereinbarte Honorar fällig. Strafrechtliche Folgen (Verstoß gegen das Naturschutzgesetz, das Waldgesetz, das Tierschutzgesetz, das Strafgesetzbuch u.a.) bleiben hiervon unberührt.

 

12. Varianz

 

12.1 Der tatsächliche Ablauf des Shootings kann aus mehreren Gründen vom vereinbarten Vertrag abweichen. Variationen sind normal und führen in der Regel zu keiner Minderung der Qualität der angefertigten Bilder. Sollte die angedachte Location nicht nutzbar sein, wird vor Ort an eine alternative Örtlichkeit verlegt. Dies führt weder zu einer Preisminderung, noch zu einem Rücktritt des Vertrags. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, hat MAG Fotografie zeitnah bereits gezahlte Leistungen zurückzuerstatten. Schadensersatzansprüche oder weitere Leistungen bleiben ausgeschlossen.

 

13. Zeitplan

 

13.1 Die Shooting-Zeit beginnt ab dem vorab festgelegten Zeitpunkt zwischen dem Kunden und MAG Fotografie zu laufen. Sollte der Kunde sich verspäten, so wird die Verspätung von der Shooting-Zeit abgezogen (Ausnahmen behält sich MAG Fotografie vor).

 

14. Sonstiges

 

14.1 Sollten mehrere Fotografen oder Videografen an einer Veranstaltung beteiligt sein, so hat der Kunde im Vorfeld eine Aufgabenzuweisung festzulegen und diese MAG Fotografie mitzuteilen.

 

14.2 Ebenso sollte er im Vorfeld klären, das Gäste mit Foto-, Videokamera oder Handy die Fotografen von MAG Fotografie nicht behindern. Es liegt nicht primär im Aufgabenfeld von MAG Fotografie, den evtl. störenden Gast aus dem Bild zu bitten. Der Kunde sollte dies im Vorfeld klar seinen Gästen kommunizieren. Nicht gelungene Bilder der Gäste wegen führen nicht zu einer Preisminderung.

 

14.3 Je nach Location könnte es sein, das Kleidungsstücke beschmutzt oder nass werden, im schlimmsten Fall sogar beschädigt. Michael Göhringer und MAG Fotografie übernehmen keine Haftung für verschmutzte, beschädigte oder abhanden gekommene Kleidung, Equipment oder Accessoires der Kunden und ihren Begleitpersonen, ebenso wenig für Wertgegenstände.

 

14.4 Es empfiehlt sich, gerade für Kinder, Wechselkleidung mitzunehmen.

 

14.5 Eine Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen. Gerade im Outdoorbereich kann es unerwartet zu Unfällen kommen. Für Unfälle und eventuelle Bergungsmaßnahmen übernimmt Michel Göhringer bzw. MAG Fotografie sowie die durch MAG Fotografie eingesetzten Fotografen oder Helfer keine Haftung. Hier greift i.d.R. die Unfallversicherung des Kunden und der von ihm betroffenen Begleitpersonen.

 

14.6 Die Aufsichtspflicht der Kinder obliegt auch während des Shootings bei den Eltern, den erziehungsberechtigten Personen oder von ihnen Beauftragte.

 

14.7 Kinder haben ab und an schlechtere Tage als Erwachsene: Sollte der Fall eintreten, dass Kinder Angst haben, sich nicht fotografieren lassen wollen, sich zurückziehen oder gar weinen, wird der Termin auf Kundenwunsch verschoben. Hierbei fallen lediglich Anfahrtskosten i.H.v. 50 Cent/km als Entschädigung an.

 

14.8 Sollte der Kunde während des Shootings etwas zu bemängeln haben, so hat er dies umgehend gegenüber den eingesetzten Fotografen von MAG Fotografie mitzuteilen, da er sonst seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung verliert.

 

14.9 Der Kunde und von ihm beauftragte Personen haben ansonsten im Shooting so mitzuwirken dass Schäden vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. Ebenso sollten sie zu einem Harmonievollen Ablauf beitragen.

 

15. Urheber und Nutzungsrechte

 

15.1 Das Urheberrecht an allen durch MAG Fotografie erstellten Fotos und ggf. Videoaufnahmen steht gem. dem Urheberrechtsgesetz den jeweiligen Fotografen von MAG Fotografie bzw. Michael Göhringer zu.

 

15.2 Die erstellten Bildaufnahmen sind, sofern nicht anders vereinbart, nur für den privaten Gebrauch des Kunden zur Nutzung freigegeben. Dies bedeutet, dass der Kunde eine zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungslizens an den durch MAG Fotografie für den Kunden erstellten und übermittelten Bilder für den Privatgebrauch hat. Dies inkludiert das Teilen der Bilder mit dem Familien- und Bekanntenkreis. Bewerbungsbilder beinhalten zusätzlich die Lizenz zur Weitergabe an Dritte für eben diesen Zweck der Bewerbung. Die Bilder dürfen zudem in Social Media als Profilbild oder zur Selbstdarstellung im eigenen Profil verwendet werden, sofern eine Urheberkennzeichnung für jedes einzelne veröffentlichte Bild, erstellt durch MAG Fotografie, erfolgt.

 

15.3 Eine anderweitig Verbreitung, Vervielfältigung oder Bearbeitung dieser Bilder ist nicht gestattet.

 

15.4 Für eine kommerzielle Nutzung der Bilder (z.B. für Werbezwecke, Social Media, Unternehmenswebsites, Flyern u.ä.) muss ein gesonderter Vertrag im Rahmen einer Lizenzvereinbarung angefertigt werden, in dem festgehalten wird, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

 

15.5 Die Nutzungsrechte des geistigen Eigentumsrechts der durch Michael Göhringer von MAG Fotografie erbrachten Leistungen für den Kunden werden ausschließlich auf die vertraglich vereinbarte Nutzung beschränkt und richtet sich nach §31 Urheberrechtsgesetz. Das Nutzungsrecht kann demnach einfach, ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden. Der Umfang richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung sowie dem Vertragszweck. Der o.g. Paragraph behält seine Gültigkeit auch in Bezug auf alle nicht urheberrechtlich geschützten Leistungen. Die Übertragung von Rechten kann nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung geschehen. Der Erwerb der vertraglich vereinbarten Rechte setzt eine vollständige Bezahlung der Forderungen aus dem Vertrag voraus.

 

15.6 Ein erweitertes Nutzungsrecht sowie die Original-Dateien (sogenanntes Rohdatenformat) der Lichtbilder für eine Bearbeitung können nach abgeschlossener Leistung / Auftrag vom Kunden schriftlich oder mündlich angefragt werden. Für die zur Verfügung Stellung kann als Vergütung das doppelte der zuvor durchgeführten Leistung- / Auftragsvergütung bzw Honorar berechnet werden.

 

15.7 Das Eigentum an den Rohdaten liegt und verbleibt bei Michael Göhringer von MAG Fotografie, ebenso an den für die Vertragserfüllung erstellten digitalen Datenträgern.

 

15.8 Hinweis: Das Rohdatenformat kann je nach Kamerahersteller, getroffenen Einstellungen und Bearbeitungsprozess verschiedene Dateiendungen besitzen.

 

15.9 Bei einer Anfrage des Nutzungsrechtes in o.g. Form ist der Umfang der Nutzung der Leistungen mitzuteilen. Der Kunde ist zu diesen Angaben verpflichtet, sollte Michael Göhringer oder Mitarbeitende von MAG Fotografie Informationen diesbezüglich erfragen.

 

15.10 Der Kunde hat den Urheber der Bilder von MAG Fotografie grundsätzlich wie folgt zu benennen: MAG Fotografie, Michael Göhringer. Sollte ein anderer Fotograf/Fotografin von MAG Fotografie Urheber sein, so erfolgt die Nennung äquivalent: MAG Fotografie, Vorname Nachname. Die Nennung des Urhebers hat unmittelbar am entsprechenden Bild zu erfolgen sowie im Impressum. Die Veröffentlichung von Lichtbildern oder Videos von MAG Fotografie in Sozialen Medien ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Abweichungen hiervon sind gesondert zu vereinbaren, vertraglich festzuhalten und kostenpflichtig.

 

15.11 Sollte der Kunde Bilder zur digitalen Entwicklung / Bearbeitung / Weiterbearbeitung an MAG Fotografie senden, so hat Michael Göhringer bzw. MAG Fotografie ein Urheberrecht aus dem daraus entstehenden Produkt / Ergebnis. Das Urheberrecht des Bildes liegt beim Kunden. Bei der Übersendung der Bilder erklärt der Kunde Urheber der übermittelten Bilder zu sein. Sollte der Kunde nicht der Urheber der übersandten Bilder sein, so haftet der Kunde Michael Göhringer und MAG Fotografie gegenüber, dass der Kunde diese Bilder uneingeschränkt im Rahmen der o.g. Nutzungsrechte verwenden darf. Der Kunde stellt Michael Göhringer, MAG Fotografie sowie weitere mitarbeitende Fotografen von MAG Fotografie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

15.12 Werden Bilddateien des Kundens Michael Göhringer und MAG Fotografie zur Verfügung gestellt, werden Michael Göhringer und ggf. auch anderen Mitarbeitenden von MAG Fotografie je nach Art des Auftrages einfache Nutzungsrechte dieser Bilddateien zur Erfüllung des Kundenauftrages (zum Beispiel für den Druck) eingeräumt. Selbiges betrifft die Bearbeitung der Bilddateien.

 

16. Anspruch auf Vergütung

 

16.1 Der Anspruch von Michael Göhringer und MAG Fotografie auf Vergütung bleibt selbst bei nicht verwertbaren Leistungen von Michael Göhringer und MAG Fotografie bestehen.

 

17. Übersendung / Bearbeitung bereits existierender Bilder

 

17. 1 Das Übersenden von anstößigen Bildern, Bildern die gewaltverherrlichend sind, pornografische Bilder und Bilder, die gegen die guten Sitten verstoßen, werden nicht akzeptiert und durch MAG Fotografie umgehend gelöscht. Der (potentielle) Kunde nimmt dies hiermit zur Kenntnis und akzeptiert die Löschung bzw. Vernichtung dieser Daten. Einen Anspruch auf Entschädigung dieser gelöschten oder vernichteten Daten o.ä. besteht nicht, weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten. Michael Göhringer und MAG Fotografie übernehmen keine Haftung bzgl. den vom Kunden übermittelten Bildern. Michael Göhringer und MAG Fotografie sowie deren Mitarbeitende werden von jeglicher Haftung, welche auch etwaige Kosten einer Rechtsvertretung gegenüber Dritten betreffen, bezogen auf die genannten Inhalte, freigestellt.

 

17.2 Gegebenenfalls werden Bilder mit strafrechtlicher Relevanz den entsprechenden Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Für Michael Göhringer und die Mitarbeitenden von MAG Fotografie besteht keine Pflicht zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder anderer Vorschriften.

 

17.3 Spezialfall: Bilder im Bereich der Aktfotografie werden akzeptiert. In jedem Fall entscheiden Michael Göhringer sowie ggf. Mitarbeitende von MAG Fotografie, ob und welche übersandte Bilder sie für eine Bearbeitung akzeptieren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass übersandte Bilder nackter Personen der Ästhetik der Aktfotografie entsprechen und für Minderjährige unzugänglich an MAG Fotografie übermittelt werden. Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, dass die zu bearbeitenden Bilder dieses Genres auf einem gesetzlich zugelassenen Weg an Michael Göhringer und MAG Fotografie herangetragen werden, sodass eine Verwirklichung des Straftatbestandes des Verbreitens pornografischer Schriften und Bildern ausgeschlossen ist.

 

18. Sonstige Rechte, Pflichten und Fristen

 

18.1 Die Einhaltung von Fristen bzgl. der Aushändigung des Bild- / Videomaterials bzw. Liefertermine können von verschiedenen, unvorhersehbaren und auch unbeeinflussbaren Faktoren abhängen. Michael Göhringer und MAG Fotografie sind darum bemüht, das Bild-/ Videomaterial zeitnah auszuhändigen. Die Bearbeitungszeit kann jedoch je nach Art und Umfang des Shootings bis zu mehreren Wochen betragen. Eine Aushändigung innerhalb vier Wochen wird jedoch angestrebt. Verbindliche Liefertermine sind im Einzelfall festzulegen und schriftlich festzuhalten. Einzelne Bilder vom gesamten Auftrag können jedoch schon nach Rücksprache mit dem Kunden vorab übermittelt werden (z.B. zur Erstellung von Grußkarten oder Veröffentlichung einer social-media-story).

 

18.2 Wesentlich für die Einhaltung von Fristen, auch die verbindlich Vereinbarten, zwischen Michael Göhringer, MAG Fotografie und dem Kunden, sind u.a. folgende Voraussetzungen, die rechtzeitig gegenüber Michael Göhringer und MAG Fotografie erbracht werden müssen: Beiträge sowie fällige Abschlagszahlungen, relevante Informationen und Freigaben zur Auftragserfüllung. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, verlängert sich die Frist mindestens um die Zeit der daraus resultierenden Verzögerung.

 

18.3 Es ist möglich, dass eine Verzögerung auch Ausfluss höherer Gewalt ist, die dazu führen, dann bestimmte Leistungen nicht oder nur schwer erbracht werden können. Solche nicht selbstverschuldete, unabwendbare und nicht vorhersehbaren Ereignisse berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung zeitlich hinauszuschieben. Je nach Umstand kann eine gewisse Vorlaufzeit vor Beginn der Erfüllung der Leistung zusätzlich hinzukommen.

 

19. Vertraulichkeit

 

19.1 Für vertraulich zu behandelnde Daten, die während der Auftragserfüllung aufkommen, bewahren beide Parteien Stillschweigen. Solche Daten dürfen nur im gegenseitigen, schriftlich festgehaltenen Einvernehmen der beiden Parteien Dritten gegenüber verwendet werden.

 

20. Haftung

 

20.1 Gegenüber dem Kunden haften Michael Göhringer von MAG Fotografie und deren Mitarbeitende für Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außer in Fällen der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, des Lebens oder der Verletzung von Hauptleistungspflichten. Die Haftung seitens Michael Göhringer und MAG Fotografie ist zudem nur auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, deren Erstattung sich auf höchstens dem 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.

 

20.2 Michael Göhringer und andere Mitarbeitende von MAG Fotografie haften nicht für die Verletzung abgebildeter Personen oder Sachen (s.o., Stichwort Bildrechte Dritter und Einholung einer Erlaubnis seitens des Kunden), sofern keine schriftliche Fotografiererlaubnis / Model Release bzw. Property Release vorliegt.

 

20.3 Eine Haftung von Michael Göhringer und anderen Mitarbeitenden von MAG Fotografie für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die in Zusammenhang mit von MAG Fotografie erstellten Bildern, Filmen oder Texten stehen, ist ausgeschlossen. Der Kunde allein ist für die Darstellung der Bilder in einem bestimmten Kontext verantwortlich.

 

20.4 Sollten Michael Göhringer sowie Mitarbeitende von MAG Fotografie aufgrund bearbeiteter Bilder, die durch den Kunden an MAG Fotografie herangetragen wurden, von Dritten auf Unterlassung oder  Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde Michael Göhringer sowie die Mitarbeitenden von MAG Fotografie von der Haftung frei und erstattet Michael Göhringer sowie den Mitarbeitenden von MAG Fotografie alle Aufwendungen, die durch eine Rechtsverteidigung entstanden sind. Hiervon unberührt bleiben Vergütungsansprüche von Michael Göhringer und MAG Fotografie.

 

20.5 Michael Göhringer und MAG Fotografie haften nicht für vom Kunden überlassene Daten oder Unterlagen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, lediglich Datenkopien zur Bearbeitung an MAG Fotografie heranzutragen. Die Haftung von Michael Göhringer und MAG Fotografie sind lediglich bzgl. dem Materialwert der überlassenen Daten beschränkt (z.B. Datenträger wie Festplatten / USB-Sticks o.ä.).

 

20.6 Für die Verfügbarkeit oder der korrekten Funktionsweise / Darstellung von Daten, (Daten-)Infrastrukturen oder Software des World Wide Webs übernehmen Michael Göhringer und MAG Fotografie keine Haftung, wenn sie sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von MAG Fotografie befinden.

 

20.7 Soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift, gilt, außer bei Vorsatz, die Verjährungsfrist von einem Jahr für Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufläuten gegenüber Michael Göhringer und MAG Fotografie.

 

20.8 Alle in diesen AGB aufgeführten Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht nur für Michael Göhringer selbst, sondern auch für alle Mitarbeitende von MAG Fotografie, gesetzliche Vertreter sowie für beauftragte Dritte.

 

21. Aufbewahrungsfristen

 

21.1 Der jeweilige Fotograf von MAG Fotografie verpflichtet sich, die Rohdaten nach Auftragserfüllung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Widerrufsrecht, irreversibel zu vernichten. Sollte diese Frist im Falle einer Verhinderung (z.B. Krankheit, Urlaub, technischer Defekt o.ä.) nicht eingehalten werden, erfolgt die Löschung nach Wegfall dieser Verhinderung. Die Speicherfrist kann um drei Jahre verlängert werden, sofern vom Kunden hierfür die schriftliche Einwilligung eingeholt wurde. Danach sind die Bilder gemäß Satz 1 zu vernichten.

 

22. Produktqualität

 

22.1 Michael Göhringer und MAG Fotografie kann für Materialqualität oder Licht-/ Farbbeständigkeit nur haften, sofern der jeweilige Hersteller hierfür eine entsprechende Produktgarantie anbietet.

 

23. Schadenersatz

 

23.1 Der Kunde verpflichtet sich, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte / das übliche Nutzungsentgelt an Michael Göhringer und MAG Fotografie zu zahlen, sofern die Urheberkennzeichnung nicht oder falsch vorgenommen wurde. Dies gilt auch für eine falsche Platzierung der Kennzeichnung.

 

24. Vertragsstrafe

 

24.1 Der Kunde hat vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten / der üblichen Nutzungsvergütung für jeden Fall der unerlaubten Weitergabe an Dritte, für eine unberechtigte Bearbeitung, Veränderung oder Verfälschung, für die Veröffentlichung und Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder Dritte an Michael Göhringer von MAG Fotografie zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind vorherige, schriftlich festgelegte Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Michael Göhringer und MAG Fotografie.

 

25. Salvatorische Klausel

 

25.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAG Fotografie behalten ihre Gültigkeit auch dann, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam bzw. nicht durchsetzbar sein sollten oder gänzlich nicht vorhanden sind. Eine Beeinflussung anderer Bestimmungen durch die zu bemängelnden findet nicht statt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so werden diese durch eine gültige, der ihren Zweck erfüllende und am nächsten kommende Bestimmung als ersetzt angesehen.

 

25.2  Die Beteiligung von Michael Göhringer und MAG Fotografie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ausgeschlossen.

 

25.3 Erfüllungsort ist 77974 Meißenheim. Für alle Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis liegt der Gerichtstand, sofern gesetzlich zulässig und beide Parteien als Kaufläute gem. des HGB gelten, beim örtlich zuständigen Gericht des Firmensitzes von MAG Fotografie.

 

25.4 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland hat Gültigkeit, wenn der Kunde seinen ordinären Aufenthalt in Deutschland oder einem Staat, welcher nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist. Internationales Privatrecht sowie UN-Kaufrecht, welches ins deutsche Recht übernommen wurde, wird hierbei ausgeschlossen.

 

25.5 Gilt der Kunde als Verbraucher gem. § 13 BGB, der seinen ordinären Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU hat, ist das deutsche Recht ebenfalls als Gültig anzusehen. Unberührt bleiben Bestimmungen des Staates, in welchem der Kunde seinen ordinären Aufenthalt hat.

 

26. Schlusswort

Die auf dieser Seite verwendete männliche Formulierung trifft ebenso auf das weibliche Geschlecht zu (Beachte: Zur Erhaltung der Übersicht wird hier nur das für den Menschen biologisch vorhergesehene Geschlecht (weiblich / männlich) verwendet. Einem durch Menschenhand durchgeführter Eingriff in die gottgegebene biologische geschlechtliche Differenzierung sowie den individuellen geistigen Weltanschauungen wurden bei der Erstellung dieser Textpassagen keine Rechnung getragen. Unabhängig davon ist jeder Mensch, unabhängig von seinem Artikel, wertzuschätzen und zu respektieren).

Stand: Januar 2024

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